SMWK – Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz

Address
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Wigardstraße 17
01097 Dresden
Deadline
31/10

Details

Die Förderziele der Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (SächsKRG)

Durch das Programm soll das Kulturangebot sowie die Kulturbildung in Sachsen erhalten, umstrukturiert und ausgebaut werden. Die Förderung richtet sich nur an Unternehmen aus der Branche Freizeit und hat sich dabei auf die Subbranche Kunst und Kultur spezialisiert. Fördergeber ist das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Voraussetzungen für die Förderung

Neben dem Projektvorhaben werden auch die laufenden Kosten übernommen. Es können nur Organisationen, die in Sachsen tätig sind, Fördermittel beantragen. Auslandsprojekte sind von der Förderung ausgenommen. Informationen zur Antragsstellung sowie die benötigten Formulare sind auf der Internetseite des Programms zu finden.

Das wird im Detail gefördert

Förderfähige Strukturmaßnahmen sind laut diesem Förderprogramm Maßnahmen zur nachhaltigen Veränderung von Aufgabenwahrnehmung, Organisations- oder Personalstruktur im Kulturbereich. Dazu gehören auch Personalkosten. Im Rahmen der Förderung von Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz werden Zuschüsse vergeben.

Requirements

Funded subject areas

Infrastruktur
Anschaffung Maschinen/Einrichtungen
Belegschaft
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Umstrukturierung
Lohnkosten