MEKUN SH – Zuwendungen für Naturerlebnisräume
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Details
Die Förderziele des Programms „Zuwendungen für Naturerlebnisräume“
Durch das Programm sollen Naturerlebnisräume in Schleswig-Holstein angelegt oder eingerichtet werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Fördermittel können nur für Projekte bezogen werden. Wichtig ist, dass diese in Schleswig-Holstein stattfinden. Projekte im Ausland können nicht unterstützt werden. Die Förderanträge werden über die jeweils zuständige untere Naturschutzbehörde an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gerichtet. Einsendeschluss ist der 30. September jedes Jahres.
Die Förderung beträgt bis zu 50 %. Bei landschaftspflegerischen und biotopfördernden Maßnahmen können bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert werden.
Das wird im Detail gefördert
Das Programm fördert vor allem den Bau von Wegen und Pfaden, Park-, Ruhe-, Spiel-, und Lernplätzen sowie die Aufstellung von Hütten, Sitzmöglichkeiten, Abfallbehältnissen und sanitären Anlagen und Begrünungsmaßnahmen und Baumpflanzungen.