IBSH – Förderung nichtinvestiver touristischer Projekte zur Inwertsetzung des Natur- & Kulturerbes

Address
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5-6
24143 Kiel

Details

Zielsetzung der Förderung nichtinvestiver touristischer Projekte sowie nichtinvestiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes

Das Ziel der Förderung nichtinvestiver touristischer Projekte sowie nichtinvestiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes ist es, eine ressourcen-schonende Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins als Urlaubsziel, sowie die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und gleichzeitig das Natur- und Kulturerbes zu bewahren. Die Schwerpunkte der Förderung liegen in den Bereichen:

  • Denkmalschutz/-pflege
  • Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
  • Heimatpflege und Heimatkunde

Das Programm zur Förderung nichtinvestiver touristischer Projekte sowie nichtinvestiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von 200.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Projekte von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gefördert. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Schleswig-Holstein tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung durch das Programm zur Förderung nichtinvestiver touristischer Projekte sowie nichtinvestiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes für Projekte im Ausland ist nicht möglich.

Vor Antragstellung erfolgt eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Anschließend kann ein Antrag erfolgen, welcher bei der IB.SH gestellt werden muss.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Requirements

Funded subject areas

Instandhaltung
Infrastruktur
Umweltschutz
Tourismus