IBSH – Förderung nichtinvestiver touristischer Projekte zur Inwertsetzung des Natur- & Kulturerbes
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Details
Zielsetzung der Förderung nichtinvestiver touristischer Projekte sowie nichtinvestiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes
Das Ziel der Förderung nichtinvestiver touristischer Projekte sowie nichtinvestiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes ist es, eine ressourcen-schonende Steigerung der Attraktivität Schleswig-Holsteins als Urlaubsziel, sowie die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und gleichzeitig das Natur- und Kulturerbes zu bewahren. Die Schwerpunkte der Förderung liegen in den Bereichen:
- Denkmalschutz/-pflege
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Heimatpflege und Heimatkunde
Das Programm zur Förderung nichtinvestiver touristischer Projekte sowie nichtinvestiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von 200.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gefördert. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Schleswig-Holstein tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung durch das Programm zur Förderung nichtinvestiver touristischer Projekte sowie nichtinvestiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes für Projekte im Ausland ist nicht möglich.
Vor Antragstellung erfolgt eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Anschließend kann ein Antrag erfolgen, welcher bei der IB.SH gestellt werden muss.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.