LFI – Absatzförderung land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Address
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Werkstraße 213
19061 Schwerin

Details

Ziele der Absatzförderung land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Das Förderprogramm fördert den Absatz von land-, fisch- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen sowie werbeträchtigen Kampagnen. Durch die Förderung soll die Wirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützt und gestärkt werden. Mit dem Förderprogramm werden Organisationen in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 75.000 € unterstützt.

Voraussetzungen für die Förderung

Eine Förderung ist ausschließlich für Projektvorhaben möglich. Es können nur Organisationen einen Antrag auf Förderung stellen, die in Mecklenburg-Vorpommern tätig sind. Es werden keine Projekte im Ausland gefördert. Bei einer Antragstellung müssen Angaben zum Vorhaben sowie zu den Ausgaben gemacht werden. Eine Antragstellung ist nur möglich, sofern die Förderung sich auf den Bereich Landwirtschaft bezieht.

Das wird im Detail gefördert

Es können nur Beratungskosten unterstützt werden. Die antragstellende Organisation erhält von der Absatzförderung land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse einen Zuschuss.

Requirements

Funded subject areas

Beratung
Marketing
Landwirtschaft