Behörde für Inneres und Sport – IFB-Förderkredit Sportstätten
Schopenstehl 15
20095 Hamburg
Details
Die Förderziele des Programms „IFB-Förderkredit Sportstätten“
Die Förderung unterstützt vielfältige Maßnahmen im Bereich Sport und stellt diesem Fördermittel zur Verfügung. Das Programm fördert Neubau, Umbau, die Erweiterung, die Grundinstandsetzung oder die Modernisierung von Sportstätten im Raum Hamburg.
Die Behörde für Inneres und Sport vergibt für Projekte Darlehen in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben. Die Darlehenssumme muss mindestens 20.000 € betragen.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Förderprogramm unterstützt lediglich Projekte. Ein Antrag auf Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Hamburg tätig sind. Eine finanzielle Unterstützung schließt nur Vereine und gemeinnützige Organisationen ein. Es werden keine Projekte im Ausland gefördert.