Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) – Soziale Wohnraumförderung - Mietwohnungen

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Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Fleethörn 29–31
24103 Kiel

Details

Die Förderziele der Sozialen Wohnraumförderung - Mietwohnungen

Durch die Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungen soll Wohnraum in Schleswig-Holstein geschaffen werden, der Menschen zugute kommt, die auf dem regulären Wohnungsmarkt nur schwer eine Wohnung finden. Gefördert werden sowohl Bau- als auch Modernisierungsmaßnahmen. Förderfähig ist etwa der Neubau, die Sanierung oder Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen bzw. Wohnheimplätzen.

Die Fördermittel werden von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) vergeben.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Projekte in Schleswig-Holstein. Fördermittel können von Unternehmen, Kommunen, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen beantragt werden. Für Projekte im Ausland werden keine Fördermittel vergeben.

Vor dem Einreichen des Förderantrags bei der IB.SH ist eine Stellungnahme der jeweiligen Kommune sowie eine Prüfung durch die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE) erforderlich. Wichtig ist zudem, dass der Antrag vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird. Antragsformulare können auf der Webseite der IB.SH heruntergeladen werden.

Das wird im Detail gefördert

Mit der Förderung werden in erster Linie anfallende Baukosten unterstützt. Die antragstellende Organisation erhält die Förderung als Darlehen. Für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen kann auch ein Zuschuss beantragt werden.

Requirements

Funded subject areas

Baukosten
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Instandhaltung
Wohnen
Barrierefreiheit
Inklusion Behinderung
Modernisierung