Land Niedersachsen - Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften

Address
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Landessozialamt– LS
Domhof 1
31134 Hildesheim

Details

Die Zielsetzung der Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften

Das Land Niedersachsen fördert Gruppen, die die Gründung einer Sozialgenossenschaft anstreben. Vor allem werden Initiativen aus den Bereichen Gesundheit, Soziales, Regionalentwicklung, lokale Daseinsvorsorge sowie Wohnen und Quartiersentwicklung unterstützt.

Die Förderung soll einen Teil der Aufwendungen, die aus dem Gründungsprozess entstehen, abdecken. Ziel ist es, Projekte zu unterstützen, die einen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Problemen leisten, welche sich etwa aus dem demografischen Wandel oder dem Strukturwandel ergeben.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung wird ausschließlich für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können Verbände und Vereinigungen aus ganz Niedersachsen. Es werden bis zu 90% der Gesamtausgaben gefördert. Der Maximalbetrag liegt bei 6.000 €.

Förderanträge müssen an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gerichtet werden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Gelder können unter anderem für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Mitgliederwerbung und Informationsveranstaltungen
  • Gründungsversammlung
  • Beratung bei der Erstellung eines Businessplans/ einer Satzung
  • Erstellung des Gründungsgutachtens
  • Eintragung in das Genossenschaftsregister
  • Beratung und Unterstützung durch Genossenschaftsverbände, Architektenbüros, Bauämter, Kammern, Steuerfachleute und Notare

Requirements

Funded subject areas

Marketing
Beratung

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