Landesamt für Gesundheit und Soziales MV – Förderung von Kontaktstellen zur Selbsthilfe

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Landesamt für Gesundheit und Soziales
Friedrich-Engels-Platz 5–8
18055 Rostock

Details

Die Förderziele der Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales fördert Kontakt- und Informationsstellen aus dem Bereich Selbsthilfe. Es werden Projekte unterstützt, die gesundheitliche und soziale Selbsthilfe stärken bzw. den Zugang dazu erleichtern.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Stiftungen, Kirchen sowie öffentliche Einrichtungen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern. Bis zu 50% der Gesamtausgaben sind förderfähig.

Die Förderleitlinien und Informationen zur Antragstellung sind auf der Webseite des Landesamtes zu finden.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Dieser kann für Personal- und Sachausgaben verwendet werden.

Requirements

Funded subject areas

Belegschaft
Betriebsausstattung

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