TLLLR – Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage)
Naumburger Str. 98
07743 Jena
Details
Die Ziele der „Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)“
Mit der „Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)“ verbessert das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Chancengleichheit und wirtschaftliche Entwicklung von Betrieben der thüringischen Landwirtschaft in schwächeren Regionen. Infolgedessen subventioniert das Programm Institutionen in der Agrarwirtschaft und hat sich dabei auf die Subbranche Landwirtschaft spezialisiert.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Beihilfen können von in Thüringen tätigen Agrarfirmen aus weniger qualitativen Territorien beantragt werden, die über ein dementsprechendes Areal von mindestens 3 Hektar verfügen. Von der Förderung sollen insbesondere bestimmte Bewirtschaftungsverfahren sowie die Bewahrung marginalen Grünlandes profitieren. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR). Stichtag ist hierbei der 15. Mai des jeweiligen Jahres.
Das wird im Detail gefördert
Die Subventionierung erfolgt in Form von Zuschüssen und richtet sich neben der Bodenbewertung nach Art und Größe der betreffenden Fläche.