TLVwA – ÖPNV-Kooperationsrichtlinie
Referat 520
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Details
Die Förderziele des Programms Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie)
Die Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie) fördert die Zusammenarbeit zwischen Verkehrsunternehmen und dem öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Thüringen. In diesem Kontext unterstützt das Programm Organisationen in der Verkehrs- und Logistikbranche und hat sich dabei auf folgende Subbranchen spezialisiert:
- Fahrzeuge und Straßenverkehr
- Bahn- und Schienenverkehr
Die Förderung ist beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) mit Sitz in Weimar angesiedelt. Die durchschnittliche Förderhöhe beträgt 450.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte vom Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) gefördert. Lediglich Organisationen aus Thüringen können Fördermittel beantragen. Um eine Förderung erhalten zu können, müssen die Projekte darüber hinaus in Kooperation mit mindestens einer weiteren Organisation durchgeführt werden. Eine Förderung von ausländischen Projekten ist nicht möglich. Der Antrag auf Fördermittel befindet sich auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege vom 31. Oktober bis 31. Januar.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden Kosten für die Infrastruktur unterstützt. Es werden finanzielle Zuschüsse vergeben. Es werden beispielsweise Maßnahmen rund um Entwicklung, Digitalisierung, Vermarktung sowie Forschung gefördert.