Investitionsbank Sachsen-Anhalt – Bürgschaften des Landes Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Details
Die Förderziele der Bürgschaften des Landes Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt vergibt Bürgschaften an Unternehmen sowie soziale, kulturelle und wirtschaftliche Einrichtungen für die Finanzierung von Investitionen. Fördergeber ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Voraussetzungen für die Förderung
Die IB fördert Projektvorhaben und übernimmt die laufenden Kosten. Fördermittel beantragen können nur Unternehmen und Einrichtungen, die in Sachsen-Anhalt tätig sind. Die Förderung von Auslandsprojekten ist nicht möglich. Die Maßnahmen müssen im Interesse des Landes Sachsen-Anhalt und sonst nicht durchführbar sein. Bürgschaften werden für bis zu 80% der gesamten Projektsumme gewährt. Der maximale Betrag, für den gebürgt wird, ist 10,5 Mio. €.
Der Förderantrag steht auf der Internetseite der IB als Download zur Verfügung.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Bürgschaft gewährt. Sie kann für Investitionen, Betriebsmittel und Avalkredite verwendet werden.