IBSH – Soziale Wohnraumförderung - Forderungskauf und private Wohnungsgenossenschaften
Fleethörn 29–31
24103 Kiel
Details
Die Förderziele der sozialen Wohnraumförderung - Forderungskauf und private Wohnungsgenossenschaften
Durch die soziale Wohnraumförderung - Forderungskauf und private Wohnungsgenossenschaften sollen die wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse in Schleswig-Holstein gestärkt werden. Die Branchen, auf die sich die Förderung konzentriert, sind Gesellschaft, Finanzen, Versicherungen und Immobilien. Fokussiert werden insbesondere die Subbranchen Soziales und Immobilien. Die Finanzierung der Maßnahmen wird durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ermöglicht.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Fördermittel stehen ausschließlich für Projekte bereit. Diese müssen in Schleswig-Holstein stattfinden. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist ausgeschlossen. Das Einreichen von Förderanträgen ist jederzeit möglich. Wichtig ist, dass dies vor dem Beginn der Maßnahme geschieht.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden anfallende Baukosten unterstützt. Im Rahmen der Förderung werden Darlehen vergeben.