LLUR – Zuwendungen aus den Mitteln der Fischereiabgabe

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Details

Die Förderziele der Zuwendungen aus den Mitteln der Fischereiabgabe

Mit Hilfe der Zuwendungen aus den Mitteln der Fischereiabgabe soll die Fischerei in Schleswig-Holstein gestärkt werden, insbesondere im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz. Das zentrale Thema, auf das sich die Förderung konzentriert, ist die Fischerei. Der Förderschwerpunkt liegt im Umwelt- und Naturschutz bzw. in der Landschaftspflege. Die Fördermittel werden vom schleswig-holsteinischen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume bereitgestellt.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung ist ausschließlich für Projekte möglich. Wichtig ist, dass diese in Schleswig-Holstein angesiedelt sind. Es findet keine Unterstützung von Projekten im Ausland statt. Antragsfristen sind jedes Jahr der 28. Februar und der 31. August.

Das wird im Detail gefördert

Im Rahmen dieser Förderung werden Zuschüsse vergeben.

Requirements

Funded subject areas

Produktion
Umweltschutz
Tierschutz