LLUR – Verarbeitung und Vermarktung Fischerei
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Details
Die Zielsetzung der Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse
Durch die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse soll die Fischereiwirtschaft in Schleswig-Holstein in ihrer Produktion und in ihrem Absatz gefördert werden.
Die Förderung wird vom Schleswig-Holsteinischen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume aus vergeben und finanziert sich aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).
Voraussetzungen für die Förderung
Die Fördergelder können sowohl für Projekte als auch zur Deckung laufender Kosten beantragt werden. Wichtig ist der regionale Bezug zu Schleswig-Holstein. Beantragt werden kann die Förderung von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Verbänden. Bis zu 100% der Ausgaben sind förderfähig.
Förderanträge werden schriftlich an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gerichtet.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Förderfähig sind etwa:
- Produktions- und Vermarktungspläne
- Vermarktung von nachhaltigen und umweltschonenden Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
- Investitionen in die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen