LSJV – Maßnahmen zur Ein- bzw. Wiedereingliederung von Frauen und Männern in das Erwerbsleben
Referat 63
Rheinallee 97–101
55118 Mainz
Details
Die Förderziele der Maßnahmen zur Ein- bzw. Wiedereingliederung von Frauen und Männern in das Erwerbsleben
Für viele Menschen ist der Wiedereinstieg ins Berufsleben nach einer Unterbrechung, z. B. wegen Kindererziehung oder Pflegeaufgaben nicht so einfach. Die Maßnahmen zur Ein- bzw. Wiedereingliederung in das Erwerbsleben sollen diesen Menschen Orientierung geben. Gefördert werden Organisationen, die die betroffenen Frauen und Männer zu ihren Optionen beraten, sei es eine Rückkehr in den alten Beruf, eine Weiterbildung, Neuqualifizierung oder eine selbständig ausgeführte Tätigkeit. Gefördert wird die Branche "Wirtschaft und Politik" und die Gesellschaftsbranche.
Die Initiative besteht seit 2016 und wird vom Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen unterstützt. Die durchschnittliche Höhe der Fördermittel ist 28.000€.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung fördert laufende Kosten. Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen der oben genannten Branchen, die in Rheinland-Pfalz tätig sind. Beratungen im Ausland sind von der Förderung ausgeschlossen. Förderanträge sind formlos schriftlich bis 30. November des Vorjahres zu stellen. Voraussetzung ist, dass der Ausstieg aus dem Berufsleben mindestens drei Jahre dauerte und weder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II vom Antragssteller bezogen wird.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden anfallende Beratungskosten unterstützt. Förderungsfähig ist jedoch nur das Thema Arbeitslose. Im Rahmen der Maßnahmen zur Ein- bzw. Wiedereingliederung von Frauen und Männer in das Erwerbsleben werden Zuschüsse vergeben.