Landesbetrieb Wald & Holz NRW – Förderung Forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147 Münster
Details
Zielsetzung der Förderrichtlinie forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse (Holz 2015)
Durch die Förderrichtlinie forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse (Holz 2015) werden forst- und holzwirtschaftliche Vorhaben Nordrhein-Westfalens gefördert. Dabei unterstützt die "Förderrichtlinie forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse (Holz 2015)" nur Organisationen der Agrarwirtschaft.
Die Förderrichtlinie forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse (Holz 2015) steht in Verbindung mit dem Europäischen Aktionsplan zur Entwicklung des ländlichen Raums. Die Förderhöhe im Rahmen der Förderrichtlinie beträgt im Durchschnitt 500.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen unterstützt ausschließlich Projekte. Fördermittel können nur Organisationen, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragen. Eine Förderung von Projekten im Ausland im Zuge der Förderrichtlinie ist nicht möglich. Der Fördermittelantrag erfolgt mit zu verwendenden Anlagen und Vordrucken, die auf der Internetseite der Förderung heruntergeladen werden können. Die Antragsfristen sind der Internetseite des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen zu entnehmen.
Das wird im Detail gefördert
Es wird nur eine Förderung für den Themenbereich Energieeffizienz gewährt. Im Rahmen der Förderrichtlinie werden Zuschüsse vergeben.