LVR – Anerkennung von Betreuungsvereinen und Zuwendungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Details
Die Förderziele des Programms „Anerkennung von Betreuungsvereinen und Zuwendungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung“
Das Programm „Anerkennung von Betreuungsvereinen und Zuwendungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung“ fördert ehrenamtliche Projekte in Nordrhein-Westfalen. In diesem Fall unterstützt das Programm nur Organisationen in der Pharma- und Gesundheitsbranche und hat sich dabei auf die Subbranche Pflege und Betreuung spezialisiert.
Die Förderung wurde vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen. Das Programm läuft bis zum Jahre 2023. Die durchschnittliche Förderhöhe im Rahmen des Programms beträgt ungefähr 16.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projekte als auch laufende Kosten vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) unterstützt. Fördermittel können nur Vereine, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragen. Nicht möglich ist eine Förderung von Projekten im Ausland durch das Programm „Anerkennung von Betreuungsvereinen und Zuwendungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung“. Der Antrag auf Fördermittel befindet sich auf der Internetseite des LVR. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege bis zum 31. März des jeweiligen Jahres.
Das wird im Detail gefördert
Es können Projektkosten und Personalkosten gefördert werden. Die Förderung „Anerkennung von Betreuungsvereinen und Zuwendungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung“ wird als Zuschuss ausgezahlt.