Regierungspräsidium Kassel – Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)
Dezernat 57
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
Details
Die Förderziele des Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)
Der Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) fördert die Begründung von Ausbildungsverhältnissen mit benachteiligten Jugendlichen, wobei der Bereich der Altenpflegehilfe und Altenpflege ebenfalls bezuschusst wird. Die durchschnittliche Summe beträgt hierbei 7.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden laufende Kosten übernommen. Ausschließlich Organisationen aus Hessen können eine Förderung beantragen. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt. Antragsvordrucke sind bei den Downloads auf der Website abrufbar. Die Zugehörigkeit zur Zielgruppe bzw. die Benachteiligung muss in geeigneter Form nachgewiesen werden.
Was im Detail gefördert wird
Es können nur Mitarbeiterkosten gefördert werden. Die Förderung des Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) vergibt Zuschüsse.
Beispielprojekte des Programms
Das Projekt der Modellfirma „Unternehmen Hessen“ wurde gefördert. Dabei handelt es sich um ein niedrigschwelliges Angebot für Jugendliche, die statt eine Ausbildung zu absolvieren in gängige Maßnahmen gesteckt würden.