L-Bank – Landeswohnraumförderungsprogramm - Mietwohnraumförderung
Schlossplatz 12
Eingang am Platz der Grundrechte
76131 Karlsruhe
Details
Die Förderziele der Landeswohnraumförderungsprogramm - Mietwohnraumförderung
Mit dem Landeswohnraumförderungsprogramm - Mietwohnraumförderung unterstützt die Landeskreditbank Baden-Württemberg Privatpersonen und Wohnungsbaugesellschaften beim Umbau von Mietwohnraum.
Voraussetzungen für die Förderung
Mit dem Förderprogramm werden ausschließlich Projektvorhaben in Baden-Württemberg unterstützt. Fördermittel können von allen dort tätigen Organisationen beantragt werden. Auslandsprojekte sind nicht förderungsfähig.
Das wird im Detail gefördert
Es können nur Baukosten gefördert werden. Eine Antragstellung ist nur möglich, sofern die Förderung sich auf den Bereich Wohnen bezieht. Eine antragstellende Organisation kann nur Darlehen von der Förderung Landeswohnraumförderungsprogramm - Mietwohnraumförderung erhalten.