Gesellschaftsministerium Sachsen – Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Details
Die Zielsetzung der Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützt Organisationen und Einrichtungen, die die Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung in Sachsen anstreben. Gefördert werden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Vernetzungsprojekte, Studien und Modellprojekte im Bereich Gesundheitswesen und Heilberufe. Die Förderhöhe variiert je nach Art des Projekts und kann bis zu 90% der förderfähigen Gesamtkosten bzw. 120.000 € betragen.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können Verbände, Vereine, öffentliche Einrichtungen, Kommunen und Bildungseinrichtungen aus Sachsen.
Förderanträge können jederzeit an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) gerichtet werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Förderfähig sind Sach- und Personalkosten, in bestimmten Fällen auch Investitionen.