Amt für regionale Landesentwicklung – LEADER-Richtlinie

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Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL Braunschweig)
Friedrich-Wilhelm-Straße 3
38100 Braunschweig

Details

Die Förderziele des Programms LEADER-Richtlinie

Die LEADER-Richtlinie der Ämter für regionale Landesentwicklung unterstützt Bestrebungen zur regionalen Entwicklung in Niedersachsen und Bremen. Mit dem Programm sollen ökonomische, soziale, kulturelle und ökologische Aspekte nachhaltig miteinander verbunden werden. Der Fokus liegt dabei auf Schwerpunktbereichen wie Mobilität, Bildung, Einzelhandel und medizinischer Versorgung.

Die Mindesthöhe für Förderungen liegt bei 500 Euro.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Programm unterstützt Maßnahmen von Unternehmen, Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Verbänden, Vereinigungen und Privatpersonen. Fördermittel des Programms werden an Organisationen in Niedersachsen und Bremen vergeben. Es werden nur Vorhaben im ländlichen Raum unterstützt. Projekte im Ausland erhalten keine finanzielle Förderung. Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen bis zu 80 und 90 Prozent.

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens an das jeweils zuständige Amt für regionale Landesentwicklung gestellt werden: ArL Braunschweig, ArL Leine-Weser, ArL Lüneburg und ArL Weser-Ems.

Das wird im Detail gefördert

Diese Maßnahme wird in Form eines Zuschusses ausgezahlt.

Requirements

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