Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration – Suchthilfe und Suchtprävention

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Hamburger Straße 47
22083 Hamburg

Details

Die Zielsetzung der Förderung der Suchthilfe und Suchtprävention

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Stadt Hamburg fördert Projekte der Suchthilfe und Suchtprävention. Dazu zählen insbesondere:

  • der Betrieb von Einrichtungen der Sucht- und Drogenhilfe
  • die Bereitstellung von Notübernachtungsplätzen
  • die Arbeit von Beratungsstellen
  • Suchtberatungsangebote und psychosoziale Betreuungsangebote
  • Präventionsangebote und -veranstaltungen
  • Schulungen
  • Voraussetzungen für die Förderung

    Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen aus Hamburg. Anträge auf Förderung müssen bis zum 30.06. eines jeden Jahres bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration eingereicht werden.

    Das wird im Detail gefördert

    Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

    Requirements

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